Nanny anstellen in der Schweiz: von Vertrag bis Versicherung
Die passende Person ist gefunden. Jetzt brauchen Vertrag, Anmeldung, Versicherungen und erster Arbeitstag einen klaren Verantwortlichen.
Redaktion Zürich Gold Coast Nannies

Die kurze Antwort
Wer eine Nanny in der Schweiz direkt anstellt, muss die Arbeitgeberrolle bewusst organisieren: Aufgaben, Stunden und Lohn vereinbaren, Arbeitsberechtigung klären, Anmeldung und Versicherungen prüfen sowie die Lohnadministration aufsetzen. Eine Vermittlung erledigt diese Aufgaben nicht automatisch. Benennen Sie für jeden Punkt eine verantwortliche Person und halten Sie Bestätigungen vor dem Start fest. Dieser Leitfaden ist eine Planungshilfe, kein individuell geprüfter Arbeitsvertrag.
Sie haben sich mit einer Nanny geeinigt. Der Montag als Startdatum steht, doch niemand weiss sicher, wer die Versicherung anmeldet oder die erste Lohnabrechnung erstellt. Genau hier hilft ein kleiner, vollständig ausgefüllter Anstellungsplan mehr als ein dicker Ordner mit unpassenden Vorlagen.
Die folgende Checkliste richtet sich an Familien mit einer Betreuung im eigenen Haushalt, insbesondere im Kanton Zürich. Sie verbindet aktuelle offizielle Anlaufstellen mit einem praktischen Ablauf. Sonderfälle wie grenzüberschreitende Einsätze, mehrere Arbeitgeber oder ein Live-in-Modell gehören gezielt zur zuständigen Fachstelle; sie lassen sich nicht durch einen allgemeinen Mustertext erledigen.
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Ihre E-Mail wird zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Keine automatische Newsletter-Anmeldung.Vier Arbeitsbereiche bis zum ersten Tag
Trennen Sie Entscheidung, Anmeldung und tägliche Zusammenarbeit. Ein erledigter Punkt in einem Bereich ersetzt keinen Nachweis in einem anderen.
- Verantwortung: Wer ist Arbeitgeber und wer erledigt die einzelnen Aufgaben?
- Arbeitsvereinbarung: Welche Aufgaben, Zeiten, Lohnbestandteile und Regeln sollen schriftlich stehen?
- Anmeldung und Absicherung: Welche Bestätigungen braucht der konkrete Fall von Kasse, Behörde und Versicherung?
- Laufender Betrieb: Wie funktionieren Abrechnung, Abwesenheiten, Übergaben und spätere Änderungen?
Zuerst klären: Wer stellt die Nanny an?
Bei Direktanstellung ist die Familie Arbeitgeberin. Eine Vermittlung kann die Suche unterstützen, ohne diese Rolle zu übernehmen. Beim Personalverleih beschäftigt der Verleiher die Betreuungsperson. SECO erläutert die Unterscheidung; lassen Sie das konkrete Modell in Ihren Unterlagen eindeutig benennen.
Auch wenn ein Administrationsdienst hilft, brauchen Sie einen klaren Auftrag. Statt allgemein nach Rundum-Betreuung zu fragen, lassen Sie bestätigen, wer Formulare einreicht, Angaben kontrolliert, Zahlungen auslöst und Rückfragen beantwortet. Bewahren Sie Zugänge und Dokumente so auf, dass die Familie bei einem Anbieterwechsel arbeitsfähig bleibt.
| Aufgabe | Direktanstellung / reine Vermittlung | Personalverleih |
|---|---|---|
| Arbeitgeber festhalten | Familie benennen | Verleihbetrieb bestätigen lassen |
| Anmeldung und Lohnlauf | Selbst organisieren oder gezielt beauftragen | Zuständigkeit im Angebot bestätigen |
| Arbeitszeiten und Ferien | Vereinbaren und dokumentieren | Abstimmungsweg festlegen |
| Ausfall und Ersatz | Kontakt und eigenen Notfallplan festlegen | Vertragliche Leistung prüfen |
| Tägliche Übergabe | Ansprechperson der Familie | Ansprechperson der Familie |
Quellen zu diesem Abschnitt: SECO
Nanny-Arbeitsvertrag: Erst die tatsächliche Woche beschreiben
Beginnen Sie mit einem konkreten Dienstag: Wann kommt die Nanny, wann endet ihre Verantwortung, welche Wege gehören dazu und wann findet die Übergabe statt? Klären Sie Kinderbetreuung, kinderbezogene Hausarbeit und zusätzliche Aufgaben getrennt. Eine Formulierung wie alles rund um die Familie lässt zu viel offen.
Notieren Sie Bruttolohn, vereinbarte Stunden, Zahlungstermin, Spesen und den Umgang mit Zusatzstunden. Besprechen Sie Ferienplanung, Krankheit, kurzfristige Planänderungen, Probezeit und Beendigung und lassen Sie die anwendbaren Regeln fachlich prüfen. Schreiben Sie keine pauschale Klausel aus einem fremden Land ab.
SECO hat die Mindestlöhne im NAV Hauswirtschaft per 1. Januar 2026 angepasst. Ob und wie die einschlägigen Bestimmungen auf Ihre Stelle anwendbar sind, ist vor der Lohnvereinbarung zu prüfen. Ein gesetzlicher Mindestlohn ist keine Marktlohnschätzung für eine erfahrene Nanny.
- Arbeitsort, Beginn, geplante Dauer und eindeutige Vertragsparteien festhalten.
- Regelwoche, Übergabezeit, Wege und Vorgehen bei Stundenänderungen beschreiben.
- Aufgaben einschliessen und Grenzen ausdrücklich benennen, etwa Fahrten oder zusätzliche Hausarbeit.
- Lohnbestandteile und Auslagen getrennt aufführen; keine unklare Nettozusage machen.
- Abwesenheiten, Ferien, Kündigung und Änderungsverfahren mit passender Fachunterstützung prüfen.
Quellen zu diesem Abschnitt: SECO
Arbeitsberechtigung vor dem vereinbarten Start klären
Die SEM-Informationen unterscheiden unter anderem nach Staatsangehörigkeit und Aufenthaltskonstellation. Prüfen Sie den konkreten Fall mit der zuständigen Behörde. Ein vorhandener Aufenthaltstitel oder eine ausländische Arbeitserfahrung beantwortet nicht jede Frage zur geplanten Beschäftigung.
Legen Sie einen Termin fest, bis zu dem die offenen Angaben geklärt sein müssen. Fordern Sie nur erforderliche Unterlagen an, erklären Sie deren Zweck und begrenzen Sie den Zugriff. Senden Sie sensible Dokumente nicht unüberlegt an mehrere Suchanbieter. Im Plan genügt für andere Beteiligte oft der Status geklärt mit Datum und zuständiger Person.
Quellen zu diesem Abschnitt: Staatssekretariat für Migration SEM
Nanny anmelden: AHV und Abrechnungsverfahren
Das AHV-Merkblatt 2.06 behandelt Hausdienstarbeit einschliesslich Kinderbetreuung. Grundsätzlich sind Sozialversicherungsbeiträge auch bei kleinen Löhnen relevant; es gibt spezifische Ausnahmen. Gehen Sie deshalb nicht automatisch von einer allgemeinen Bagatellgrenze aus.
Für Zürcher Haushalte beschreibt die SVA Zürich die Arbeitgeberanmeldung und die Wahl zwischen Standard- und vereinfachter Abrechnung. Das vereinfachte Verfahren hat Voraussetzungen. Lassen Sie die Eignung anhand Ihres tatsächlichen Lohns und Beschäftigungsumfangs bestätigen, statt allein nach der Anzahl Einsatztage zu entscheiden.
Bereiten Sie die Angaben einmal sauber vor: Name der Arbeitgeberseite, Startdatum, vereinbarter Lohn, Arbeitsumfang und notwendige Personaldaten. Notieren Sie, was eingereicht wurde und wann eine Rückmeldung erwartet wird. Eine abgeschickte Anmeldung ist noch keine Antwort auf jede Versicherungs- oder Steuerfrage.
Quellen zu diesem Abschnitt: AHV/IV · SVA Zürich
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Die obligatorische Unfallversicherung umfasst Berufsunfälle und Berufskrankheiten. Ab mindestens acht Wochenstunden beim gleichen Arbeitgeber kommt die Nichtberufsunfallversicherung hinzu. Massgebend ist das konkrete Arbeitsverhältnis; Suva erläutert die Abgrenzung.
Lassen Sie den Versicherer den Deckungsbeginn, die versicherte Tätigkeit und die Behandlung wechselnder Stunden bestätigen. Fragen Sie zusätzlich, ob berufliche Vorsorge zu prüfen ist und wie Lohnfortzahlung sowie eine allfällige Krankentaggeldlösung zusammenpassen. Unfallversicherung, Krankenversicherung und Krankentaggeld sind keine austauschbaren Begriffe.
Ein praktischer Test für Ihren Ordner: Könnte die zweite erwachsene Bezugsperson bei Ihrer Abwesenheit einen Unfall melden und die richtige Policennummer finden? Wenn nicht, ergänzen Sie Kontakt, Meldeweg und Ablageort. Diagnosen und private Gesundheitsangaben gehören dabei nicht in einen frei zugänglichen Familienkalender.
Quellen zu diesem Abschnitt: Suva
Den ersten Lohnlauf vor dem ersten Monatsende vorbereiten
Klären Sie mit dem Zürcher Steueramt, ob Quellensteuer abzurechnen ist; die Pflicht hängt vom konkreten Fall ab. Die kantonale Seite beschreibt die Rolle der Arbeitgeberseite. Die Steuerbehandlung eines vereinfachten Abrechnungsverfahrens ist separat mit der Ausgleichskasse abzustimmen.
Erstellen Sie einen Ablauf mit vier Terminen: Stunden bestätigen, Abrechnung prüfen, Lohn auszahlen und Unterlagen ablegen. Besprechen Sie, bis wann Spesenbelege eingehen und wer Fehler korrigiert. Lassen Sie einen Administrationsdienst einen Musterlauf für Ihren Fall erklären, bevor er echte Zahlungen verarbeitet.
SVA Zürich stellt Formulare und Hinweise für Abrechnung und Jahresunterlagen bereit. Legen Sie wiederkehrende Termine im Kalender an und prüfen Sie Änderungen bei Pensum, Lohn oder Status zeitnah. Eine einmalige Anmeldung ersetzt keinen laufenden Überblick.
Quellen zu diesem Abschnitt: Kanton Zürich · SVA Zürich
Startfreigabe: Diese Unterlagen und Absprachen brauchen einen Status
Nutzen Sie die Tabelle als Arbeitsliste. Schreiben Sie zu jedem Punkt verantwortlich, erledigt am und Ablageort. Offen ist eine brauchbare Information, solange klar ist, wer bis wann nachfasst. Vermeiden Sie einen einzigen Haken für alles erledigt, wenn mehrere Stellen beteiligt sind.
Trennen Sie die administrative Vorbereitung von der Eingewöhnung. Am ersten Tag müssen die Nanny und Ihr Kind keine Papierlücken lösen. Planen Sie eine ruhige Übergabe mit Essen, Ruhezeiten, Abholberechtigungen, Erreichbarkeit und dem Vorgehen bei Unsicherheit.
| Bereich | Benötigter Nachweis oder Entscheid | Zuständig / Status |
|---|---|---|
| Modell | Arbeitgeber und beauftragte Dienste eindeutig | Eintragen |
| Vereinbarung | Geprüfte Arbeitsbedingungen und Wochenplan | Eintragen |
| Arbeitsberechtigung | Fall geklärt; erforderliche Schritte erledigt | Eintragen |
| Anmeldung | Verfahren und Rückmeldung dokumentiert | Eintragen |
| Absicherung | Deckungsbeginn; weitere Prüfungen geklärt | Eintragen |
| Lohnlauf | Abrechnung, Zahlung und Jahresunterlagen zugeordnet | Eintragen |
| Erster Tag | Kontakte, Übergabe und Abholregeln bereit | Eintragen |
Häufige Fragen
Muss ich eine Nanny anmelden, wenn sie nur wenige Stunden arbeitet?
Prüfen Sie das konkrete Hausarbeitsverhältnis mit der Ausgleichskasse; wenige Stunden allein befreien nicht automatisch von Pflichten. Das offizielle Merkblatt erklärt die Ausnahmen. Halten Sie die erhaltene Auskunft zu Ihrem Fall fest.
Reicht ein Nanny-Arbeitsvertrag aus dem Internet?
Er kann Fragen sichtbar machen, ersetzt aber nicht die Prüfung der anwendbaren Regeln und Ihrer Vereinbarung. Kontrollieren Sie besonders Aufgaben, Stunden, Lohnbestandteile, Abwesenheiten und Beendigung. Dieser Artikel stellt bewusst keine ungeprüfte Vertragsvorlage bereit.
Kann eine Agentur die Anmeldung übernehmen?
Das hängt vom Auftrag ab. Lassen Sie genau bestätigen, welche Schritte sie erledigt und welche Informationen Sie liefern müssen. Die Bezeichnung Agentur allein klärt weder Arbeitgeberrolle noch Leistungsumfang.
Kann ich die gesamte Administration delegieren?
Sie können konkrete Aufgaben beauftragen. Prüfen Sie Umfang, Vollmachten, Kosten und Zugang zu den Unterlagen. Lassen Sie erklären, welche Entscheidungen und Kontrollen bei Ihnen bleiben.
Was gehört in die Übergabe am ersten Tag?
Wochenplan, Erreichbarkeit, Abholberechtigungen, besondere Alltagsbedürfnisse und ein klarer Meldeweg bei Unsicherheit. Gehen Sie den Plan gemeinsam durch. Vertrags- und Versicherungsfragen sollten einen getrennten, dokumentierten Status haben.
Ihr nächster Schritt
Eine gute Anstellung beginnt mit klaren Zuständigkeiten und nachprüfbaren Bestätigungen. Füllen Sie die Startliste aus, lassen Sie offene Rechts- und Versicherungsfragen gezielt klären und bereiten Sie dann die gemeinsame erste Woche vor. Unsere unabhängige Planungshilfe unterstützt die Vorbereitung; sie ersetzt keine individuelle Rechts- oder Lohnberatung.
Quellen und Einordnung
Redaktionelle Orientierung von Zürich Gold Coast Nannies. Die verlinkten Originalquellen bestimmen ihren jeweiligen Geltungsbereich. Individuelle Arbeitsverhältnisse müssen separat geprüft werden.
- Hausdienstarbeit, Merkblatt 2.06, Stand 2026AHV/IV · 2026-09-29
- Haushaltshilfe anstellen: Arbeitgeber werdenSVA Zürich · 2026-09-29
- Hausangestellte: Formulare und MerkblätterSVA Zürich · 2026-09-29
- Wer ist unfallversichert?Suva · 2026-09-29
- In der Schweiz arbeitenStaatssekretariat für Migration SEM · 2026-09-29
- QuellensteuerKanton Zürich · 2026-09-29
- Mindestlöhne für Hausangestellte werden erhöht: ab 2026SECO · 2026-09-29
- Private Arbeitsvermittlung und PersonalverleihSECO · 2026-09-29



